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   BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18   

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BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18 (https://dejure.org/2021,41406)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18 (https://dejure.org/2021,41406)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 1 BvR 1997/18 (https://dejure.org/2021,41406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch Gehörsverletzung durch Ablehnung der beantragten Terminsverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 202 S 1 SGG, § 227 Abs 1 S 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags - Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags - Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG ) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags; Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG ) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags; Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags - Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3384
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    Ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung folgt unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ; 112, 185 ).

    Dies ist der Fall, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 86, 133 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, Rn. 15).

    Ein Beschwerdeführer genügt daher bei der Rüge einer Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Begründungsanforderungen nur dann, wenn er substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2017 - 1 BvR 783/17 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, Rn. 39) und inwiefern die Berücksichtigung dieses Vorbringens zu einem anderen, für ihn günstigeren Ergebnis des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. BVerfGE 148, 217 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt äußern zu können (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ).

    Gleiches gilt, sofern sich - ohne dass das Vorliegen eines Verlegungsgrundes abschließend beurteilt werden könnte - aus der Art und Weise der Behandlung eines abgelehnten Terminsverlegungsantrages beziehungsweise der Begründung für dessen Ablehnung ergibt, dass die Bedeutung und die Tragweite des Rechts auf rechtliches Gehör verkannt wurden (vgl. zu diesem Maßstab bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 89, 381 ; BVerfGK 20, 218 ).

    Dies ist der Fall, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 86, 133 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    Das Recht auf rechtliches Gehör bedarf der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 89, 28 ).

    Ferner ist die Auslegung der einfachrechtlichen Verfahrensvorschriften in den jeweils maßgeblichen Prozessordnungen grundsätzlich Sache der Fachgerichte und unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 89, 28 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    Gleiches gilt für dessen rechtliche Bewertung (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 119, 292 ).

    Gleiches gilt, sofern sich - ohne dass das Vorliegen eines Verlegungsgrundes abschließend beurteilt werden könnte - aus der Art und Weise der Behandlung eines abgelehnten Terminsverlegungsantrages beziehungsweise der Begründung für dessen Ablehnung ergibt, dass die Bedeutung und die Tragweite des Rechts auf rechtliches Gehör verkannt wurden (vgl. zu diesem Maßstab bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 89, 381 ; BVerfGK 20, 218 ).

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    In diesem Fall ist eine erneute Terminsverlegung zwar nicht generell ausgeschlossen, jedoch ist es einer Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten grundsätzlich zumutbar, zunächst in dem anderen Verfahren unter Hinweis auf die Terminskollision um eine Terminsverlegung zu ersuchen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, S. 687 f.).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass dem Beschleunigungsgebot bei der vom Gericht nach § 227 Abs. 1 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung ein höheres Gewicht zukommen kann und dass daher ein Antragsteller gesteigerte Anforderungen zu unternehmen hat, um die Terminskollision etwa durch Verlegung des anderen Verhandlungstermins aufzulösen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07-, NJW 2009, S. 687 f.).

  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    aa) Eine Terminsverlegung rechtfertigende und zur Wahrung rechtlichen Gehörs unter Umständen gebietende "erhebliche Gründe" im Sinne des nach § 202 Satz 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 ZPO sind besonders gewichtige Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss von 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 -, juris, Rn. 3; BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 -, juris, Rn. 27; BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris, Rn. 8; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 227 Rn. 6).

    Obgleich ein Mandant auch bei der Beauftragung einer Sozietät im Regelfall erwarten darf, von dem Anwalt vertreten zu werden, der innerhalb der Sozietät die Sachbearbeitung übernommen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 9 W 32/07 -, NJW 2008, S. 1328 ; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5), ist in diesen Fällen ferner die Möglichkeit der Terminswahrnehmung durch einen Vertreter zu berücksichtigen, sofern hierdurch schutzwürdige Interessen des Mandanten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 -, NJW 1995, S. 1231; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    Da die Gewährleistungen in den Verfahrensordnungen über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß an rechtlichem Gehör hinausreichen können, bedeutet nicht jeder Verstoß gegen entsprechende einfachrechtliche Verfahrensvorschriften notwendigerweise auch einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 288 ; BVerfGK 10, 397 ; 20, 218 ).

    Gleiches gilt, sofern sich - ohne dass das Vorliegen eines Verlegungsgrundes abschließend beurteilt werden könnte - aus der Art und Weise der Behandlung eines abgelehnten Terminsverlegungsantrages beziehungsweise der Begründung für dessen Ablehnung ergibt, dass die Bedeutung und die Tragweite des Rechts auf rechtliches Gehör verkannt wurden (vgl. zu diesem Maßstab bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 89, 381 ; BVerfGK 20, 218 ).

  • BVerfG, 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    Da die Gewährleistungen in den Verfahrensordnungen über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß an rechtlichem Gehör hinausreichen können, bedeutet nicht jeder Verstoß gegen entsprechende einfachrechtliche Verfahrensvorschriften notwendigerweise auch einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 288 ; BVerfGK 10, 397 ; 20, 218 ).

    Gleiches gilt, sofern sich - ohne dass das Vorliegen eines Verlegungsgrundes abschließend beurteilt werden könnte - aus der Art und Weise der Behandlung eines abgelehnten Terminsverlegungsantrages beziehungsweise der Begründung für dessen Ablehnung ergibt, dass die Bedeutung und die Tragweite des Rechts auf rechtliches Gehör verkannt wurden (vgl. zu diesem Maßstab bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 89, 381 ; BVerfGK 20, 218 ).

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 23/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zumutbarkeit eines Terminverlegungsantrags -

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    aa) Eine Terminsverlegung rechtfertigende und zur Wahrung rechtlichen Gehörs unter Umständen gebietende "erhebliche Gründe" im Sinne des nach § 202 Satz 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 ZPO sind besonders gewichtige Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss von 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 -, juris, Rn. 3; BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 -, juris, Rn. 27; BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris, Rn. 8; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 227 Rn. 6).

    Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten einer Partei aufgrund eines bereits zuvor anberaumten kollidierenden Verhandlungstermins kann einen erheblichen Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO darstellen (vgl. BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 11 LA 3/13 -, juris, Rn. 3; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 110 Rn. 5).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
    Ein Beschwerdeführer genügt daher bei der Rüge einer Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Begründungsanforderungen nur dann, wenn er substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2017 - 1 BvR 783/17 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, Rn. 39) und inwiefern die Berücksichtigung dieses Vorbringens zu einem anderen, für ihn günstigeren Ergebnis des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. BVerfGE 148, 217 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 9 W 32/07

    Befangenheit wegen Ablehnung der Terminsverlegung: Erhebliche Gründe für eine

  • BVerfG, 03.07.2019 - 1 BvR 2811/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 24.08.2015 - 2 BvR 2915/14

    Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

  • BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten

  • BVerfG, 13.06.2018 - 1 BvR 1040/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip sowie von Art 103 Abs 1

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen

  • BSG, 07.11.2017 - B 13 R 153/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei

  • BVerfG, 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen prozessuale

  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 366/15

    Hat eine mündliche Verhandlung von Gesetzes wegen stattzufinden, begründet der

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 59/13 B

    Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung - Gewährleistungsfunktion der

  • BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen

  • BFH, 02.08.2016 - X B 10/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör - Anwendung einer neuen

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 561/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 303/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BFH, 08.01.2014 - X B 245/12

    Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem Kläger; Berichtigung des

  • BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 783/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung

  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 13 Sa 2/07

    Voraussetzungen für den Erlass eines 2. Versäumnisurteils in erster Instanz

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13

    Zumutbarkeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch einen Rechtsanwalt zu

  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23

    Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung

    (aa) Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten einer Partei aufgrund eines bereits zuvor anberaumten kollidierenden Verhandlungstermins kann einen erheblichen Grund für eine Terminsverlegung im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO darstellen (vgl. BVerfG, NJW 2021, 3384 Rn. 12 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. Juni 2022 - VII ZB 58/21, NJW-RR 2022, 1361 Rn. 22 f.).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 36/20

    Volksinitiative; Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichts; vorbeugende abstrakte

    Bei diesem zeitlichen Ablauf kann die Antragstellerin nicht erwarten, dass das Verfassungsgericht sie noch vor Ablauf der Frist auf die mögliche Nichteinhaltung der Begründungsanforderungen hinweist und ihr die Gelegenheit eröffnet, den Mangel zu heilen (vgl. zu einem Terminsverlegungsantrag, der einen Tag vor der mündlichen Verhandlung gestellt worden ist, BSG, Beschluss vom 7. November 2017 ‌- B 13 R 153/17 B -,‌ Rn. 9, juris; im Anschluss daran BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2021 ‌- 1 BvR 1997/18 -,‌ Rn. 13, www.bverfg.de).
  • OLG Hamburg, 20.05.2022 - 7 W 57/22

    Erlass eines Versäumnisurteils: Anforderungen an die Zeitplanung des

    Die Gründe für eine Terminsverlegung müssen im Terminsverlegungsantrag ungeachtet dessen, dass sie nach § 227 Abs. 2 ZPO erst auf Verlangen glaubhaft zu machen sind, so genau vorgetragen werden, dass dem Gericht eine Prüfung ihrer Erheblichkeit möglich ist; wenn ein Terminsverlegungsantrag diesen Voraussetzungen nicht genügt, ist das Gericht zwar grundsätzlich verpflichtet, den Antragsteller auf Lücken in seinem Antrag hinzuweisen, davon kann es aber bei einem erst unmittelbar vor dem Termin gestellten Verlegungsantrag absehen (so zu allem BVerfG, Beschl. v. 10.6. 2021, Az. 1 BvR 1997/18, NJW 2021, S. 3384 ff., 3386 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZB 58/21

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil: Anforderungen an den Parteivortrag

    Allerdings kommt dem Beschleunigungsgebot erhöhtes Gewicht zu, was in die Ermessensentscheidung über die weitere Terminverlegung neben den übrigen Umständen des Einzelfalls, beispielsweise der Art des kollidierenden Termins und des Zeitpunkts seiner Bestimmung, die Besonderheiten der Mandatsbeziehung, die Möglichkeit, den kollidierenden Termin verlegen oder einen der Termine durch einen Vertreter wahrnehmen zu lassen, einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2021 - 1 BvR 1997/18, NJW 2021, 3384, juris Rn. 12, 17 m.w.N.; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 227 Rn. 6, 6a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Gründe für eine Terminsänderung nach § 227 Abs. 2 ZPO erst auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind (BVerfG, Beschl. v. 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18 -, NJW 2021, 3384 = juris Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22

    Fristgerechte Anbringung eines Befangenheitsgesuchs

    Wegen der Darlegungslast im Zusammenhang mit einem Antrag auf Terminverlegung gemäß § 227 ZPO hat das Bundesverfassungsgericht befunden (vgl. Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2021 - 1 BvR 1997/18 -, Rn. 13, juris), dass die Gründe für eine Terminverlegung im Antrag (ungeachtet dessen, dass sie nach § 227 Abs. 2 ZPO erst auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind,) so detailliert vorgetragen werden müssen, dass dem Gericht eine Prüfung ihrer Erheblichkeit möglich ist.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 31/23
    Die Gründe sind so genau anzugeben, dass das Gericht ihre Erheblichkeit prüfen kann (BVerfGE, Beschluss vom 10.06.2021, 1 BvR 1997/18).
  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 110/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Denn wegen der Bedeutung der mündlichen Verhandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung stehende Verletzung des rechtlichen Gehörs die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - RdNr 10; BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - RdNr 7 mwN; vgl aber BVerfG vom 10.6.2021 - 1 BvR 1997/18 - RdNr 20) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2022 - 4 A 502/21

    Zulassung der Berufung hinsichtlich Abweisung der Klage wegen Versäumung der

    vgl. BSG, Beschluss vom 25.6.2021 - B 13 R 163/20 B -, juris, Rn. 12, m. w. N.; offen gelassen: BVerfG, Beschluss vom 10.6.2021 - 1 BvR 1997/18 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2024 - 4 LA 40/22

    Rechtliches Gehör; Verletzung verneint; Terminverlegung; Rechtliches Gehör im

    Demgemäß kommt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht, wenn trotz beantragter Terminverlegung und Bestehen eines Verlegungsgrundes gleichwohl eine mündliche Verhandlung am ursprünglich bestimmten Termin stattfindet und in der Sache entschieden wird (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 10.6.2021 - 1 BvR 1997/18 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 4.6.2021 - 5 B 22.20 D -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 15.08.2022 - B 7 AS 15/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • BSG, 09.03.2023 - B 7 AS 109/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6721/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - L 9 AL 122/22
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 1 AGH 32/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 12 A 2622/21

    Eltern als Kostenschuldner der Tagespflegeperson hinsichtlich Vergütung der

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